Überweisung

Jeder Zahn, den Sie für erhaltungswürdig halten, wird von uns behandelt, sofern dies endodontisch machbar ist.

Es ist problemlos möglich, endodontische Fälle zur Behandlung und Therapie in unsere Praxis zu überweisen. Viele Kollegen nutzen dieses Angebot bereits.
Bitte beachten Sie jedoch folgende Hinweise:

Grundsätzlich empfehlen wir allen Patienten, vor Behandlungsbeginn einen individuellen Beratungstermin wahrzunehmen. Dabei werden neben einer speziellen Befundaufnahme die zu erwartenden Erfolgsaussichten und die Therapiedauer geklärt. In Ausnahmefällen (bei weiter Anreise) und sofern ein aktuelles Röntgenbild eine Abschätzung des Behandlungsumfangs erlaubt, kann auf eine Untersuchung verzichtet werden.

Die Mitgabe oder die vorherige Übersendung (E-Mail) von Röntgenbildern ist sinnvoll. Ein kurzes Begleitschreiben  (Überweisungsformular s.u.) oder ein kurzes Telefonat sind ebenso wünschenswert.

Die Behandlungen sind sehr aufwändig und erstrecken sich meist über ein bis zwei Behandlungssitzungen und insgesamt über eine Dauer von zwei bis vier Stunden. Für einen optimalen Therapieerfolg nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Daher muss auch bei gesetzlich versicherten Patienten die Abrechnung nach GOZ erfolgen. Die Patienten sollten von Ihnen über einen voraussichtlichen Eigenanteil bei den Kosten aufgeklärt werden.

Auch bei privat Versicherten können je nach Schwierigkeitsgrad Kosten entstehen, die nicht von den privaten Versicherungen übernommen werden.In die Therapie eingeschlossen ist ein dentinadhäsiver Aufbau des Zahns.
Im Anschluss an die Behandlung wird ein Therapiebericht erstellt und der Patient an den Überweiser / die Überweiserin zurücküberwiesen.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.