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Patienteninformation zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung gemäß Artikel 13 DSGVO
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Im Rahmen der Behandlung von Patienten erheben wir in unserer Praxis Daten zu Ihrer Person, zu Ihrem Versichertenstatus und zu Ihrem Gesundheitszustand. Diese Daten werden entsprechend der datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt.
Mit den nachfolgenden Informationen können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Daten erhoben werden und wie wir damit verfahren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
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1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
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Dr. Christian Friedrichs Dr. Helen-Kristin Bloch Im Brauereiviertel 5 24118 Kiel Tel.: 0431/803030 Fax: 0431/ 803060 praxis@endo-endo.de
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2. Name und Kontaktdaten der Datenschutzverantwortlichen
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Doris von Maydell Im Brauereiviertel 5 24118 Kiel Tel.: 0431/803030 Fax: 0431/ 803060 datenschutz@endo-endo.de
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3. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen
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Durchführung der zahnärztlichen Beratung und Behandlung. Erfüllung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Abrechnung von GKV-Leistungen mit Stellen nach dem SGB V (insbesondere der KZVB), Abrechnung von Privatleistungen, Erteilung erforderlicher Auskünfte.
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4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
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Behandlungsvertrag; Pflicht zum Führen einer Behandlungsdokumentation (§ 630f Abs. 1 BGB); bei GKV-Patienten auch gesetzliche Pflicht zur Erbringung der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 95 SGB V); bei Auskunftserteilung gesetzliche Pflichten oder Einwilligung des Betroffenen.
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5. Empfänger / Kategorien von Empfängern
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Zahntechnisches Labor, andere Heilberufsangehörige, gesetzliche Abrechnungsstellen, Krankenkassen, Versicherungen oder Beihilfestellen, Behörden, Gerichte.
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6. Empfänger in einem Drittland/eine internationale Organisation
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Eine Übermittlung in Drittländer oder an internationale Organisationen ist nicht beabsichtigt.
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7. Dauer der Speicherung
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Die Dauer der Speicherung richtet sich im Wesentlichen nach den gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, § 12 Abs. 1 Berufsordnung der BLZKL (10 Jahre), § 630 f Abs.3 BGB (10 Jahre), §§ 28 Abs. 3 RöV und 85 Abs. 3 StrISchV (mindestens 10 Jahre).
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8. Rechte der Betroffenen
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Betroffene können folgende Ansprüche gegenüber dem o.g. Verantwortlichen geltend machen:
- Auskünfte nach § 15 EU-DSGVO über die Datenverarbeitung einschließlich Auskünfte über die hiergenannten, diesbezüglichen Rechte.
- Berichtigung oder Ergänzung von Daten nach Art. 16 EU-DSGVO, wobei Änderungen in der Behandlungsdokumentation als solche erkennbar bleiben müssen, siehe § 530f Abs. 1 BGB.
- Löschung oder Sperrung von Daten nach Art. 17 bzw. IS EU-DSGVO, bei der Behandlungsdokumentation wegen der Aufbewahrungspflichten ist nur Sperrung möglich.
- Widerspruchsrecht nach Art. 21 EU-DSGVO, wobei die Verarbeitung in der Praxis in der Regel nicht auf der in der Vorschrift genannten Grundlage erfolgt.
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 EU-DSGVO, also auf Erhalt der Daten in maschinenlesbarem Format und auf Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen.
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9. Recht auf Widerruf einer Einwilligung
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Soweit die Verarbeitung der Daten nicht auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, sondern einer Einwilligung des Betroffenen erfolgt, kann diese jederzeit durch formlose Erklärung gegenüber dem Verantwortlichen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
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10. Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde
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Jede von der Verarbeitung betroffene Person hat nach Art. 77 EU-DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung gegen das Datenschutzrecht verstößt. Die für unsere Zahnarztpraxis zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz, Holstenstraße 98, 24103 Kiel
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11. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, die Daten Dritten bereitzustellen und mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
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Berufsrechtlich (§ 12 Abs. 3 Berufsordnung ZÄKWL) besteht – soweit ein Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist – die Pflicht, einem an der Behandlung beteiligten oder begutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsbegutachtenden Zahnarzt oder Arzt die eigene Behandlungsdokumentation vorübergehend zu überlassen und ihn über die Behandlung zu informieren. Ähnliche Verpflichtungen können sich insbesondere aus dem Sozialrecht ergeben wie bei einer Wirtschaftlichkeits-/Abrechnungsprüfung oder im Rahmen der Aufgaben des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder der Unfallversicherung. Pflichten zur Übermittlung von Daten bestehen zudem nach dem Infektionsschutzgesetz. Verstoße gegen diese Pflichten können berufs- bzw. vertragszahnarztrechtlich sanktioniert?werden oder sogar zu einem Verlust der zahnärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit führen.
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